
Der Beitrag pro Beratungsstunde richtet sich sozialgerecht nach ihrem monatlichen
(Familien-)Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt.
Die Frage der Kosten wird endgültig beim Erstgespräch mit dem Berater geklärt und festgelegt.
Wird eine vereinbarte Beratungsstunde versäumt bzw. konnte diese nicht rechtzeitig umterminiert werden, ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten.
"Beratung und Seelsorge" wird finanziell unterstützt vom Landesverband der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden in Baden-Württemberg und von einigen Gemeinden, in denen vor Ort "Beratung und Seelsorge" arbeitet.